Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen. Diese unterstützen den Brandschutzbeauftragten und übernehmen Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Hierfür ist Wissen über die notwendigen Erstmaßnahmen in einem Gefahrenfall unabdingbar.
Nach dem Durchlaufen dieses Kurses kennen Sie...
...vorbeugender und abwehrender Brandschutz
...Kenntnisse über Brandschutzeinrichtungen
...was sind Brandmeldeanlagen
...Anwendung von Löschmitteln (wie Feuerlöscher)
...Brandschutzfunktionen einzelner Personen im Unternehmen
Dieser Kurs steht Ihnen für den pauschalen Kaufpreis für 52 Wochen zur Verfügung und Sie können diesen unbegrenzt oft, wiederholen. Sie können den Kurs dauerhaft als Wissensspreicher verwenden. Nach Abschluss erhalten Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Teilnahmezertifikat.